Wichtige Informationen: 1)Änderung der Maskenpflicht und 2)Selbstauskunft nach den Herbstferien erforderlich

1) Änderung der Maskenpflicht durch das Kultusministerium (ab 22.10.2020):

  • Maskenpflicht gilt nicht bei der Nahrungsaufnahme (Essen und Trinken)
  • Ausnahme für die Pausenzeiten: Solange die Personen sich außerhalb der Gebäude aufhalten und den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, können sie die Maske abnehmen.
  • In den Zwischen- und Abschlussprüfungen kann auf das Tragen der Maske verzichtet werden, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.

2) Selbstauskunft nach den Herbstferien:

Diese Erklärungen müssen wieder am ersten Schultag nach den Herbstferien ausgefüllt und unterschrieben abgegeben werden.