Handy-Regelung

Zur Kenntnisnahme für die gesamte Schulgemeinschaft:

Auszug aus der Hausordnung (gültige Fassung vom 10.02.2014):

  1. Verwendung elektronischer GeräteUm ungenehmigte Internetbeiträge oder Mobbingaktionen  zu vermeiden, legen wir alle Wert darauf, dass Mobiltelefone und elektronische Geräte jeglicher Art, mit  denen Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen angefertigt, vervielfältigt oder ausgetauscht werden können, im Innern der Schulgebäude (Schulhaus, Sporthallen, Schwimmhallen) ausgeschaltet sind und auch nicht benutzt werden. Wird diese Regel nicht eingehalten, wird das Gerät eingezogen und bei der Schulleitung abgegeben. Die Schülerin/der Schüler kann das Gerät beim erstmaligen Verstoß nach Unterrichtsende bei der Schulleitung abholen. Beim zweiten Verstoß ist das Gerät bei nichtvolljährigen Schülerinnen und Schülern von einem Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung abzuholen. Weitere Missachtungen werden nach §90 Schulgesetz (Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen) geahndet.
    Aus demselben Grund dürfen auf dem gesamten Schulgelände keine Videos erstellt, angeschaut und ausgetauscht werden.
    Telefonate und Mitteilungen sind außerhalb der Schulgebäude erlaubt. Weitere Ausnahmen regelt die Schulleitung.
    Erlaubt ist hingegen die unterrichtliche Nutzung elektronischer Medien in Abstimmung mit der unterrichtenden Lehrkraft.
    Das Mitführen von Handys und von anderen elektronischen Speicher- und Übertragungsgeräten bei Klassenarbeiten kann  – wie auch beim schriftlichen Abitur – als Täuschungshandlung gewertet werden. Sie können deshalb vor Beginn von der aufsichtführenden Lehrkraft eingezogen werden.